Zubehör & Diverses

Sportlenkräder

Das Lenkrad darf keinesfalls ein originales mit Airbag ersetzen und muss mind. 330mm Durchmesser aufweisen (mit positiver Prüfung der Betätigungskräfte sind auch Lenkräder mit Dm bis 300mm möglich). Die Armaturen müssen ablesbar sein und das Lenkrad muss ggf. vorhandene ESP-Funktionen unterstützen. Vorsicht bei Holzlenkrädern bzgl. Splitterverhalten! Die Lenkradnabe muss mit verformungsfähigen Stegen ausgeführt sein (stabile Aluzylinder sind nicht zulässig).


Schaltknäufe und Sport-Shifts

   

Alu-Schaltknäufe sind meines Wissens nach nicht eintragungspflichtig. Achten sie beim Kauf ev. darauf, dass ein Teilegutachten für Ihr Fahrzeug beiliegt (was aber meistens nicht der Fall ist). Die Verwendung der Schaltung darf nicht beeinträchtigt werden (Hebelwirkung/Kraftanwendung und genügend Freiraum).


Pedalauflagen

Pedalauflagen müssen rutschhemmend ausgeführt und sicher befestigt sein. Die Pedale für Gas, Kupplung und Bremse müssen auch mit herkömmlichen Schuhen sicher bedienbar sein (Größe und Abstand der Pedale zueinander dringend beachten - diese sind nämlich vorgegeben!). Zur Genehmigung soll ein Teilegutachten vorhanden sein.


Riffelbleche als Fußmatten

Riffelbleche (Alu, etc.) dürfen im Fußraum nur dann verwendet werden, wenn die Funktion der Pedale hierdurch nicht beeinträchtigt wird, das Riffelblech fest mit dem Bodenblech verbunden ist (mittels Schraub- oder Nietverbindung) und die sichere Bedienung der Pedale gewährleistet ist. Die Sicherheit aller Fahrzeuginsassen muss jederzeit gewährleistet sein, auch bei einem Unfall.


Einarmwischer

Einarmwischer werden derzeit i.a. in Österreich seitens der Behörde nur bedingt genehmigt, da zwar das sog. "Wischfeld" als ausreichend, kaum aber das sog. "Sichtfeld" als entsprechend beurteilt werden kann. Die Endstellung des Wischerarmes muss entweder links oder rechts sein (fahrerseitig ist i.a. besser); Mittelstellungen (wie jene bei Motorsportfahrzeugen, siehe Bild) ist nicht zulässig. Notwendig hierzu wäre die Prüfung des Scheibenwischers und des vom Wischer freigehaltenen Sichtfeldes gem. EG-Richtlinie 78/318 i.d.F. 94/68.


Domstreben

Domstreben (oben- und untenliegende, VA & HA) dienen zur Versteifung der Karosserie und gewährleisten somit Verwindungssteifigkeit, Erhaltenbleiben der Fahrwerksgeometrien und der optimalen Kontaktfläche zwischen Reifen/Fahrbahn auch unter extremster Kurvenbeschleunigung.

Der Vorteil liegt somit in der Fahrzeug- und Fahrwerkssteifigkeit und optimaler Haftung; nachteilig wirkt sich hingegen die Impulsweiterleitung bei einem Seitenaufprall aus, wodurch es auch zu Deformationen an der gegenüberliegenden Fahrzeugseite kommt.

In Kombination mit speziell Rädern/Reifen/ET sind Domstreben ev. sogar vorgeschrieben.

Domstreben sind grundsätzlich eintragungsfrei. Ev. ABE-Gutachten sind dennoch im Fahrzeug mitzuführen.