Tachoprüfung und Angleichung

Wann muss der Geschwindigkeitsmesser (Tacho) geprüft und ggf. angeglichen werden?

 

 

Sobald der Unterschied zwischen dem Abrollumfang der neuen Bereifung und der originalen positiv (Tacho geht nach !!!) oder deutlich negativ  (Tacho eilt signifikant vor) wird oder sonstige relevante Übersetzungsänderungen vorgenommen wurden, wird eine Überprüfung des Geschwindigkeitsmessers und ggf. dessen Anpassung erforderlich.

Wir bieten diese Prüfung im Fahrbetrieb bei nach ECE-R39 im Fahrbetrieb bei 40, 80 und 120km/h an. Sollte die Anzeige außerhalb der Toleranz nach der RiLi ECE-R39 liegen, so ist eine Tachoangleichung erforderlich.

Diese Angleichung kann bei nahezu allen mechanischen (durch Einbau eines Übersetzungsgetriebes) und bei vielen elektronischen Tachos durchgeführt werden - allerdings nicht bei allen.

Daher erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten BEVOR sie sich für den Kauf von Rad/Reifenkombinationen mit deutlich abweichendem Abrollumfang entscheiden !


Messung der Tachoabweichung:

Wir messen die Abweichung der Geschwindigkeitsanzeige nach ECE-R39 und erstellen ein Prüfblatt. Die hierfür anfallenden Kosten finden Sie unter der Rubrik "Dienstleistungen".

 

Angleichung der Geschwindigkeitsanzeige:

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