Sportsitze, Schalensitze, Crash-Käfige und H-Gurte

Wer kennt es nicht.... das Gefühl des "Einswerdens" mit seinem Fahrzeug und der Fahrbahn - durch stabilste Sitzposition und straffe 6-Punkt-Gurte....

Grundsätzlich müssen andere Sitze, Gurte und Crash-Käfige angezeigt und genehmigt werden.

Sportsitze übertragen Fahrzeugbewegungen direkter auf den Körper des Lenkers und lassen somit schnellere Reaktionen auf sich ankündigendes Driften zu, stellen aber derzeit ein echtes Problem dar, im Speziellen die Schalensitze (keine Verstellmöglichkeiten, Gurtführung, keine Festigkeitsgutachten und einheitliche Prüfnormen, keine Polsterung, etc.). Je nach Genehmigungsstelle bestehen derzeit leider unterschiedliche "Genehmigungsphilosophien". Beschränkungen auf FIA-Lizenznehmer, Kombinationen mit Crash-Käfigen, personenspezifische Einschränkungen, unterschiedliche Ansichten über die nötigen Verstellmöglichkeiten, etc. sorgen derzeit für Verwirrung. Dazu kommt, dass für die Adapterschienen von vielen Herstellern keine Festigkeitsgutachten existieren, uvm.

Wir haben bereits auf die fehlende, einheitliche Anwendung der Erlässe hingewiesen und die Findung einer klaren Gesetzgebung scheint gerade im Gange zu sein.

Bis dahin rate ich davon ab, zu hoffen, dass Schalensitze ohne ABE oder "nur" FIA-gekennzeichnete Sitze eingetragen werden.

Bei anderen Sportsitzen hingegen, für welche Teilegutachten nach ECE/EWG (inkl. für den Adapter) oder sonstige ABE vorliegen, ist die Eintragung problemlos. Die Sitze müssen  Längsrichtung verstellbar sein, die Sitzlehne sowie die Kopfstützen müssen ebenfalls der Körperform angepasst werden können. Achten sie vor dem Kauf unbedingt auf die verfügbaren Teilegutachten.

Sollten die Seriensitze über Seitenairbags verfügt haben, so ist der tausch gegen Sitze ohne diese Funktion zulässig, da nach PBStV (Stand 2009) die Funktionslosigkeit des Seitenairbags als "LM" eingestuft wird (Angaben ohne Gewähr). Hinweis: ein fehlender Airbag erhöht die Verletzungsgefahr und reduziert die Sicherheit.

Die Prüfung des Sitzes bzw. Verankerung erfolgt entsprechend der EG-Richtlinie 74/408 idF 96/37 (Sitze müssen ECE-geprüft sein).

Zur Einbaubestätigung: Generell muss eine entsprechende Einbaubestätigung einer Fachwerkstätte vorliegen. Weist der Sitzhersteller aber nicht extra darauf hin, dass nur eine Fachwerkstätte einbauen darf und liegt eine klare Einbauanweisung den Sitzen oder deren Befestigung bei, so denke, kann diese entfallen. Dazu kommt noch, dass das TB, der ZT oder der TÜV beim Erstellen der Gesamtgutachten auch die Befestigung prüft und diese dann meist mitbestätigt.

 

Rückhaltesysteme/Gurte in Kombination mit Sportsitzen

Bitte prüfen Sie, ob bei Sportsitzen laut Sitzhersteller die originalen Gurte weiterverwendet werden dürfen.

Andere Gurtsysteme/H-Gurte

Normalerweise kann beim Verbleiben der Originalgurte die Eintragung der H-Gurte unterbleiben. Die technische/rechtliche Situation bzgl. Verwendung, Genehmigung und Passagieren auf der hinteren Sitzbank hängt vom Fahrzeug und der Befestigung der Gurtsysteme ab; in diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Gurthersteller (z.B. liefert SCHROTH diesbezüglich sehr detaillierte Informationen... Hinweise dazu finden Sie unter unseren Links). Sind Seriengurte mit dem Zusatz "AIRBAG", "AIRB", etc. an der Typlasche gekennzeichnet, so ist zu prüfen, ob diese gegen H-Gurte getauscht werden dürfen. Grundsätzlich müssen Gurtsysteme mit Retraktoren ausgestattet sein.

 

Crash-Käfige oder Bügel

Derzeit scheint die Genehmigungssituation für Fahrzeuge (Ausnahme: echte Wettbewerbsfahrzeuge) etwas verwirrend: Eintragung von Schalensitzen nur in Kombination mit H-Gurten, gepolstertem Überrollbügel (nur B- und C-Säule) und dem Besitz einer Fahrerlizenz (mein Informationsstand 02/2003).

Anmerkung: Man beachte aber, dass im Falle eines Überschlages die H-Gurte kaum Möglichkeiten zur Verlagerung des Körpers bieten (im Gegensatz zu Standardgurten) und der Kopf- und Oberkörperbereich durch Fehlen des Käfigschutzes im Bereich der A-Säule bei Verringerung der Dachkantenhöhe somit ungeschützt bleibt.

 


Ing. Kurt Bergmüller, 2003