Motortuning / Leistungs- & Drehmomentsteigerung |
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Motortuning-Maßnahmen (Veränderung
der Motorleistung und/oder des Antriebsmomentes)
Folgende
Textstellen erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit;
EWG/ECE-Richtlinien sowie nationale Erlässe werden ständig aktualisiert
und deren Inhalt oft, aufgrund von unvermeidlichen, administrativen Verzögerungen,
erst nach einer gewissen Frist publik. CAN-Bus System Beispiel 1: - Leistungsänderung
<=5%, keine Genehmigung erforderlich A...Abgastest Beispiel 2: Nach Durchführung des
Motortunings muss das Fahrzeug unter betriebsüblichen Bedingungen
ausreichend verkehrs- und betriebssicher bleiben. Alle, durch die Umrüstung
höher belasteten Bauteile müssen so beschaffen sein, dass ein plötzliches
und völliges Versagen nicht zu erwarten ist. Die Prüfvorschriften werden nach der relativen Höhe der Steigerung der Motorleistung und/oder des Antriebsmomentes festgelegt (<= 20%, >20%, >40%); es gibt aber auch andere spezielle Richtlinien laut Änderungsliste. Folgende Prüfungen
sind für alle 3 Kategorien durchzuführen (bei identischer Ausrüstung
und Einstellung der Antriebsmaschine): · Ermittlung von Motorleistung und Motordrehmoment · Prüfung des Abgasverhaltens (die zum Zeitpunkt der EZ für das Fahrzeug geltenden Typprüfgrenzwerte sind mindestens einzuhalten) · Prüfung der Geräuschentwicklung (die zum Zeitpunkt der EZ für das Fahrzeug geltenden Grenzwerte sind mindestens einzuhalten) · Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit (durch Fahrversuch oder durch Berechnung) · Bremsverhalten /Prüfung der Bremsanlage · Prüfung der Eignung der Bereifung · Fahrerprobung über eine angemessene Fahrstrecke unter betriebsüblichen Bedingungen (=Fahrten im Bereich der Höchstgeschwindigkeit, Anfahren mit höchstmöglicher Beschleunigung, Bremsen aus hohen Geschwindigkeiten, Lastwechsel im Bereich der max. Motordrehzahl), wobei zumindest Kreisfahrt, Slalomfahrt und Geradeausfahrt im Grenzbereichen, mit Lastwechsel und Lenkbewegungen gefahren werden sollten · Prüfung der Eignung des Geschwindigkeitsmessers (Anzeigebereich zumindest gleich der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit) · Prüfung ev. zulässiger Anhängerlasten nach Richtlinie 92/21/EWG in der jeweils gültigen Fassung ·
Übereinstimmung mit weiteren gesetzlichen Vorschriften Ev. Zusätze bei
Steigerung der Motorleistung und/oder des Antriebsmomentes um >20%... · Maßnahmen zur Überwachung der Getriebeöltemperaturen · Schutzmaßnahmen gegen Abreißen von Kardanwellen · Erweiterte Prüfung des Bremsverhaltens sowie Blockierreihenfolge und Zustand des Belages · Detaillierte Dokumentation der Fahrzeugumrüstung Zusätze bei
Steigerung der Motorleistung und/oder des Antriebsmomentes um >40%... Nachweis, dass das Fahrzeug nach einer Fahrerprobung auf einer Prüfstrecke (z.B. Hockenheimring, 2000km) noch uneingeschränkt verkehrs- und betriebssicher ist. Persönliche
Anmerkungen und Hinweise: 1)
„Stillschweigende“ Leistungssteigerungen, egal ob durch
Hubraumzuwachs, Änderung des Ventiltriebes, zusätzliche Aufladung oder
Änderungen der Verbrennungsparameter erreicht, verstoßen gegen
Steuer- und Versicherungsgesetze. 2) Einige Fahrzeuge
(speziell ältere) sind weniger dem Leistungs-, sondern eher dem
Drehmomentzuwachs langfristig nicht gewachsen. Besonders in Kombination
mit größeren Felgendurchmessern und kleineren ET,
Niederquerschnittbereifungen, Tieferlegungssets und verbesserten Bremsanlagen (und ohne diese Maßnahmen kann
oft das Motortuning nicht voll genutzt werden) treten an den Fahrwerks-
und Karosserieteilen sehr hohe Belastungen auf, welche an Spaltmaßen
(z.B. Türen, etc.) bei hohen Kurvenbeschleunigungen oder Bremsverzögerungen
gemessen werden können. 3) Achten Sie beim
Kauf von Leistungssteigerungschips auf beigelegte TÜV-Gutachten (bzgl.
Abgas, Leistung, Drehmoment, etc.). 4) Versuchen Sie beim
Fahrzeughersteller/Importeur so viele Freigaben und Bestätigungen wie möglich
zu erhalten (inkl. Freigaben hinsichtlich Fahrzeugdauerfestigkeit
bei entsprechender Leistungs-/ Drehmomentsteigerung zu erhalten -
oft in Kombination mit Bremsen, Felgen und Bereifungen). 5) Versuchen Sie ohne
Getriebeänderung auszukommen. 6) Die Lebensdauer
vieler Komponenten wird durch Motortuning und die damit meist Hand in
Hand gehende, veränderte Fahrweise
zweifelsfrei reduziert. Es ist zwar korrekt, wie manche Stimmen behaupten, dass neuere Motoren und Antriebsteile ausreichend Reserven bzgl. Beanspruchung besitzen (da sie auch in leistungsstärkeren Fahrzeugen zur Anwendung kommen), doch dann meist immer unter anderen Bedingungen (größere Ladeluftkühler, größere Kühler, Wärme- und Luftleitbleche, Abgastemperatur-Sensoren, andere Kompression, größere Ventile, größere Auslasskanäle und Abgasanlagen) 7) Bitte beachten Sie
weitere nationale Gesetze, Erlässe sowie EWG/ECE-Richtlinien, KFG und
KDV. 8) Beachten Sie, dass sich aufgrund der erhöhten Motorleistung/-drehmoment die Beanspruchung einzelner Verschleißteile wesentlich erhöhen kann und somit die ausgelegte Lebensdauer deutlich sinkt. Ich empfehle, die vorgegebenen Service-Intervalle (z.B. Zahnriementausch !) freiwillig und entsprechend zu verkürzen. Befragen Sie ev. den Chip-Tuner (z.B. Fa. Später/Hr. Krikler unter 0664/5215643 - Legales-Tuning-Kunden werden bevorzugt behandelt), die Fachwerkstätte oder den Fahrzeugimporteur.
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Motoren- und Getriebeöle Niedrig-viskose
Öle können unter bestimmten Umständen zur Reduktion von Inneren
Verlusten und Achtung bei älteren Motoren und Getrieben: Leichtlauföle können bei bereits großen Lagerspalten nicht den erforderlichen Schmierfilm aufbauen und der Verschleiß kann deutlich zunehmen.
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Tipps zum Abgasverhalten von älteren Ottomotoren Eine
erhöhte CO-Emission entsteht bei Verbrennungen unter Luftmangel (Lambda
<1), was u.a. auf unterschiedliche Faktoren zurückzuführen sein kann:
Ing. Kurt Bergmüller |
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