Motortuning / Leistungs- & Drehmomentsteigerung

Motortuning-Maßnahmen (Veränderung der Motorleistung und/oder des Antriebsmomentes) durch

  • Veränderung der im Fahrzeug eingebauten Antriebsmaschine
  • Einbau einer anderen Antriebsmaschine

Folgende Textstellen erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit; EWG/ECE-Richtlinien sowie nationale Erlässe werden ständig aktualisiert und deren Inhalt oft, aufgrund von unvermeidlichen, administrativen Verzögerungen, erst nach einer gewissen Frist publik.  

CAN-Bus System

Beispiel 1:
Änderungsliste (Zubehör für Fahrzeuge) vom BMVIT, Stand 2002

- Leistungsänderung <=5%, keine Genehmigung erforderlich
- Leistungsänderung >5%, erfordert UBS, WBS, L, P und hat zur Folge E
- Leistungserhöhung >30%, erfordert UBS, WBS, A, L, G, P und hat zur Folge EG
- Leistungsminderung >25%, erfordert UBS, WBS, A, L, G, P und hat zur Folge EG

A...Abgastest
E...Eintragung in den Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
EG...Einzelgenehmigungsbescheid
G...Geräusch (Nahfeld+Fahrt)
L...Nachweis über Motorleistung (Leistungstest)
P...erforderliche Nachweise werden bei der Prüfung festgelegt
UBS...Freigabe durch Fzg-Hersteller bzw. ZT-Gutachten bzw. anderer, geeigneter Stelle
WBS...Werkstattbestätigung einer Vertragswerkstätte

Beispiel 2:
Entsprechend dem VdTÜV – Merkblatt Kraftfahrwesen 751/05.2000 ergibt sich z.B. folgende, kurze Zusammenfassung:

Nach Durchführung des Motortunings muss das Fahrzeug unter betriebsüblichen Bedingungen ausreichend verkehrs- und betriebssicher bleiben.

Alle, durch die Umrüstung höher belasteten Bauteile müssen so beschaffen sein, dass ein plötzliches und völliges Versagen nicht zu erwarten ist.

Die Prüfvorschriften werden nach der relativen Höhe der  Steigerung der Motorleistung und/oder des Antriebsmomentes festgelegt (<= 20%, >20%, >40%); es gibt aber auch andere spezielle Richtlinien laut Änderungsliste.

Folgende Prüfungen sind für alle 3 Kategorien durchzuführen (bei identischer Ausrüstung und Einstellung der Antriebsmaschine):

·         Ermittlung von Motorleistung und Motordrehmoment

·         Prüfung des Abgasverhaltens (die zum Zeitpunkt der EZ für das Fahrzeug geltenden Typprüfgrenzwerte sind mindestens einzuhalten)

·         Prüfung der Geräuschentwicklung (die zum Zeitpunkt der EZ für das Fahrzeug geltenden Grenzwerte sind mindestens einzuhalten)

·         Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit (durch Fahrversuch oder durch Berechnung)

·         Bremsverhalten /Prüfung der Bremsanlage

·         Prüfung der Eignung der Bereifung

·         Fahrerprobung über eine angemessene Fahrstrecke unter betriebsüblichen Bedingungen (=Fahrten im Bereich der Höchstgeschwindigkeit, Anfahren mit höchstmöglicher Beschleunigung, Bremsen aus hohen Geschwindigkeiten, Lastwechsel im Bereich der max. Motordrehzahl), wobei zumindest Kreisfahrt, Slalomfahrt und Geradeausfahrt im Grenzbereichen, mit Lastwechsel und Lenkbewegungen gefahren werden sollten

·         Prüfung der Eignung des Geschwindigkeitsmessers (Anzeigebereich zumindest gleich der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit)

·         Prüfung ev. zulässiger Anhängerlasten nach Richtlinie 92/21/EWG in der jeweils gültigen Fassung

·         Übereinstimmung mit weiteren gesetzlichen Vorschriften

 

Ev. Zusätze bei Steigerung der Motorleistung und/oder des Antriebsmomentes um >20%...

·         Maßnahmen zur Überwachung der Getriebeöltemperaturen

·         Schutzmaßnahmen gegen Abreißen von Kardanwellen

·         Erweiterte Prüfung des Bremsverhaltens sowie Blockierreihenfolge und Zustand des Belages

·         Detaillierte Dokumentation der Fahrzeugumrüstung

 

Zusätze bei Steigerung der Motorleistung und/oder des Antriebsmomentes um >40%...

Nachweis, dass das Fahrzeug nach einer Fahrerprobung auf einer Prüfstrecke (z.B. Hockenheimring, 2000km) noch uneingeschränkt verkehrs- und betriebssicher ist.

Persönliche Anmerkungen und Hinweise:

1) „Stillschweigende“ Leistungssteigerungen, egal ob durch Hubraumzuwachs, Änderung des Ventiltriebes, zusätzliche Aufladung oder Änderungen der Verbrennungsparameter erreicht, verstoßen gegen Steuer- und Versicherungsgesetze.

2) Einige Fahrzeuge (speziell ältere) sind weniger dem Leistungs-, sondern eher dem Drehmomentzuwachs langfristig nicht gewachsen. Besonders in Kombination mit größeren Felgendurchmessern und kleineren ET, Niederquerschnittbereifungen, Tieferlegungssets  und verbesserten Bremsanlagen (und ohne diese Maßnahmen kann oft das Motortuning nicht voll genutzt werden) treten an den Fahrwerks- und Karosserieteilen sehr hohe Belastungen auf, welche an Spaltmaßen (z.B. Türen, etc.) bei hohen Kurvenbeschleunigungen oder Bremsverzögerungen gemessen werden können.

3) Achten Sie beim Kauf von Leistungssteigerungschips auf beigelegte TÜV-Gutachten (bzgl. Abgas, Leistung, Drehmoment, etc.).

4) Versuchen Sie beim Fahrzeughersteller/Importeur so viele Freigaben und Bestätigungen wie möglich zu erhalten (inkl. Freigaben hinsichtlich Fahrzeugdauerfestigkeit  bei entsprechender Leistungs-/ Drehmomentsteigerung zu erhalten - oft in Kombination mit Bremsen, Felgen und Bereifungen).

5) Versuchen Sie ohne Getriebeänderung auszukommen.

6) Die Lebensdauer vieler Komponenten wird durch Motortuning und die damit meist Hand in Hand gehende, veränderte Fahrweise zweifelsfrei reduziert. Kurbeltrieb und dessen Lagerung sowie Steuerkette bzw. Zahnriemen, Kupplung, Getriebe, Differential, Antriebswellen, Gleichlaufgelenke, Radlager werden je nach Fahrkultur beansprucht und verschleißen deutlich früher. Kolben können Dauer-Volllast überhitzen und im Bereich des Kolbenbodens beschädigt werden oder einfach anreiben.

Es ist zwar korrekt, wie manche Stimmen behaupten, dass neuere Motoren und Antriebsteile ausreichend Reserven bzgl. Beanspruchung besitzen (da sie auch in leistungsstärkeren Fahrzeugen zur Anwendung kommen), doch dann meist immer unter anderen Bedingungen (größere Ladeluftkühler, größere Kühler, Wärme- und Luftleitbleche, Abgastemperatur-Sensoren, andere Kompression, größere Ventile, größere Auslasskanäle und Abgasanlagen)

7) Bitte beachten Sie weitere nationale Gesetze, Erlässe sowie EWG/ECE-Richtlinien, KFG und KDV.

8) Beachten Sie, dass sich aufgrund der erhöhten Motorleistung/-drehmoment die Beanspruchung einzelner Verschleißteile wesentlich erhöhen kann und somit die ausgelegte Lebensdauer deutlich sinkt. Ich empfehle, die vorgegebenen Service-Intervalle (z.B. Zahnriementausch !) freiwillig und entsprechend zu verkürzen. Befragen Sie ev. den Chip-Tuner (z.B. Fa. Später/Hr. Krikler unter 0664/5215643 - Legales-Tuning-Kunden werden bevorzugt behandelt), die Fachwerkstätte oder den Fahrzeugimporteur.

 


Motoren- und Getriebeöle

Niedrig-viskose Öle können unter bestimmten Umständen zur Reduktion von Inneren Verlusten und
somit zur Erhöhung des mechanischen Wirkungsgrades führen, d.h. es entstehen im gesamten Antriebsstrang geringere Verluste und somit steht an den Antriebsachsen höhere Leistung zur Verfügung.

Achtung bei älteren Motoren und Getrieben: Leichtlauföle können bei bereits großen Lagerspalten nicht den erforderlichen Schmierfilm aufbauen und der Verschleiß kann deutlich zunehmen.

 


Tipps zum Abgasverhalten von älteren Ottomotoren

Eine erhöhte CO-Emission entsteht bei Verbrennungen unter Luftmangel (Lambda <1), was u.a. auf unterschiedliche Faktoren zurückzuführen sein kann:

  • verschmutzter oder ungeeigneter Luftfilter

  • verschmutzter oder nicht optimal eingestellter Vergaser / Steuergerät für Gemischbildung/Einspritzung

  • defektes oder altes Zündsystem (Kerzen, Kabel, Stecker, Unterbrecher, Kontakte allgemein)

  • defekte Kaltstarteinrichtung

  • Drosselklappenstellung zu sehr geschlossen

  • nicht korrekte Zünd- und Steuerzeiten (kann auch bloß bei einem Zylinder sein) > geringe "Nachzündung" erzeug i.R. heißere Abgase, welche in dem Abgassystem ev. noch nachoxydieren können

Ing. Kurt Bergmüller