SUV und 4x4 | ||
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Für 4x4 und SUV kommen teilweise besondere Regelungen zur Anwendung: Fahrzeughöhe darf max. um 20cm im Vergleich zur Originalhöhe zunehmen Spurweitenänderung bis max. +2%, bei Leiterrahmen bis zu +4% zulässig Reifenabrollumfang im Vergleich zur Originalbereifung größer oder deutlich kleiner > Bestätigung über die Tachotoleranz erforderlich Reifenabrollumfang bzw. Gesamtübersetzung im Vergleich zum Originalfahrzeug um mehr als 8% größer > Abgasgutachten nach EURO-Norm erforderlich ! Einstiegskante höher als 70cm von der Fahrbahn > Einstiegstreppe erforderlich Distanz Außenkante Scheinwerfer zur äußersten (Karosserie-) Fahrzeugkante darf max. 400mm sein Bei Fahrzeughöherlegung ist auf ausreichende Länge und Führung der Bremsleitungen sowie funktionsfähige Federwegsbegrenzung zu achten Viele Reifen sind nur mit Speedindex "Q" versehen (=160km/h) - "M&S"-markierte Reifen benötigen bei einer Fahrzeugbauartgeschwindigkeit von mehr als 160km/h einen Hinweiskleber im Sichtbereich der Lenkers Reservereifen müssen nicht verpflichtend mitgeführt werden Beleuchtungsvorschriften beachten Frontschutzbügel sind nur genehmigungsfähig, wenn einen positive EG/ECE/EEC - Prüfung vorliegt (EG Genehmigung nach 2005/66/EG ..... Stand kann sich jedoch ändern). Siehe auch unter "Anbauteile" Seilwinden müssen abgedeckt und gegen unbefugte Benutzung gesichert werden - Benutzung entsprechend dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
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